Presse · 29. September 2026
VPTN-Fortbildung schafft mehr Handlungssicherheit
Loccum, 29. September 2026
– Qualitätsprüfungen in der Eingliederungshilfe gewinnen zunehmend an Bedeutung und stellen Leistungserbringer vor neue fachliche, rechtliche und organisatorische Herausforderungen. Mit diesen Fragen beschäftigte sich eine Fortbildungsveranstaltung des Verbandes der Psychiatrischen Tagesstätten Niedersachsen e. V. (VPTN) am 29. September 2026 im Tagungszentrum Loccum.
Unter dem Titel „Qualitätsprüfungen in niedersächsischen Tagesstätten der Eingliederungshilfe“ informierte Rechtsanwältin Patricia Albers von der Kanzlei Hohage, May & Partner aus Hamburg die 19 Teilnehmenden aus Tagesstätten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe aus ganz Niedersachsen über die rechtlichen Grundlagen, den Ablauf von Prüfverfahren sowie mögliche strategische Handlungsoptionen für Leistungserbringer.
Im Mittelpunkt standen insbesondere die gesetzlichen Grundlagen von Qualitätsprüfungen nach dem SGB IX und deren konkrete Bedeutung für psychiatrische Tagesstätten. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten die Ausgestaltung und Reichweite der Prüfinstrumente auf Grundlage des Niedersächsischen Rahmenvertrages nach § 131 SGB IX sowie die Besonderheiten der Qualitätsprüfung in Tagesstätten unter Berücksichtigung der Regelleistungsvereinbarung für den Leistungstyp 3.1.1.2.
Neben der rechtlichen Einordnung legte die Veranstaltung besonderen Wert auf den Praxisbezug. In einem Workshop diskutierten die Teilnehmenden anhand konkreter Fallbeispiele typische Fragestellungen und mögliche Prüfungssituationen. Ziel war es, die spezifischen Prüfmechanismen des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie besser kennenzulernen und deren Auswirkungen auf die praktische Arbeit der Tagesstätten nachvollziehen zu können.
Dabei wurde deutlich, dass sich Einrichtungen nicht erst mit dem Thema Qualitätsprüfung beschäftigen sollten, wenn eine konkrete Prüfung angekündigt wird. Vielmehr kommt es darauf an, die Anforderungen an Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität frühzeitig in den Blick zu nehmen, die eigene Dokumentation kritisch zu überprüfen und Verantwortlichkeiten innerhalb der Einrichtung eindeutig zu regeln.
Der intensive fachliche Austausch zeigte zugleich, wie wichtig eine gemeinsame Auseinandersetzung der niedersächsischen Tagesstätten mit den Anforderungen an Qualität, Wirksamkeit und Dokumentation ist. Neben rechtlicher Sicherheit geht es insbesondere darum, die fachliche Arbeit der Tagesstätten und deren Beitrag zur sozialen Teilhabe von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen nachvollziehbar darzustellen.
„Für uns als Verband ist es besonders wichtig, dass unsere Mitgliedsorganisationen im Netzwerk zu diesen wichtigen Themen immer wieder zusammenkommen und miteinander in den fachlichen Austausch gehen“, betonten die VPTN-Vorstandsmitglieder Vito Bayer und Linda Schlottmann auf der Veranstaltung. Gerade angesichts sich verändernder rechtlicher und fachlicher Anforderungen sei es von großer Bedeutung, Erfahrungen miteinander zu teilen, voneinander zu lernen und gemeinsame Fragestellungen frühzeitig aufzugreifen.
Mit der Fortbildung in Loccum griff der VPTN e. V. damit ein für seine Mitgliedsorganisationen hochaktuelles Thema auf. Der Verband möchte auch zukünftig den fachlichen Austausch zwischen den psychiatrischen Tagesstätten in Niedersachsen fördern und seine Mitglieder bei der Umsetzung neuer rechtlicher und fachlicher Anforderungen unterstützen.
Die Veranstaltung machte deutlich: Qualität in der Eingliederungshilfe entsteht nicht allein durch Prüfungen, sondern vor allem durch fachlichen Austausch, gemeinsame Reflexion und ein starkes Netzwerk.
Andreas Landmann – Vorstand