Psychiatrische Tagesstätten sollen nach SGB IX eine Teilhabeleistung erbringen, die die Menschen zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung befähigen. Dies ist im wesentlichen nicht neu.
Gleichzeitig ist das SGB IX ein Anlass für die TS, ihre inhaltliche Arbeit zu überprüfen und an die neuen Erfordernisse anzupassen. Dem Begriff „Befähigung“ kommt daher eine besondere Bedeutung mit der Frage zu: Wann und wie tragen die Tagesstätten zur Befähigung von Menschen bei?
Das bedürfnisorientierte Behandlungskonzept, dass dem offenen Dialog zugrunde liegt, befähigt auch uns MitarbeiterInnen. Insbesondere die Methoden und Gesprächstechniken tragen dazu bei, Menschen dazu zu befähigen, auch in Krisen Perspektiven zu entwickeln und Ziele selbst zu formulieren. Die Berücksichtigung der personen- und netzwerkbezogenen Ressourcen spielen hierbei eine wesentliche Rolle.
Um die Methode und die Wirkungsweise besser zu verstehen, vermittelt diese Fortbildung theoretische Grundlagen in Auszügen, Selbsterfahrung und Reflexion sowie praktische Übungen mit anschließendem Austausch in der Gruppe, und Möglichkeiten des Praxistransfers.
2-tägige Fortbildung
Referentinnen:
Hinweis zur Veranstaltung:
Diese Fortbildung befähigt nicht zur Durchführung eines moderierten Netzwerkgensprächs nach OD
Donnerstag, den 27. Nov. 2025
ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode
Sunderstraße 77,
29664 Walsrode
von 27. Nov. 2025 - 10:00 Uhr
bis 28. Nov. 2025 - 16:00 Uhr
max. 20 Personen
19.11.2025
Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular auf unserer Website. Ihre Anmeldung ist verbindlich.
Zum Abschluss der Veranstaltung wird eine Teilnahmebestätigung / ein Zertifikat ausgestellt.
Die jeweiligen Kursgebühren sind nach Erhalt der Rechnung auf das angegebene Konto innerhalb von 14 Tagen zu überweisen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns auch kurzfristige Absagen von Fortbildungen vorbehalten müssen, z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl. Über Veränderungen werden Sie unverzüglich informiert.
Ein Widerruf der Anmeldung Ihrerseits ist nur bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Bei später eingehendem Widerruf oder Nichtteilnahme stellen wir, wenn der Widerruf bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgt, 50 % des Veranstaltungsentgeltes in Rechnung. Erfolgt der Widerruf kürzer als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bzw. im Falle des Nichterscheinens (ohne Abmeldung) stellen wir 80 % des Veranstaltungsentgeltes in Rechnung. Bei Nichterscheinen ohne Abmeldung ist eine Erstattung des Teilnahmeentgeltes nicht möglich.