Qualitätsprüfungen in niedersächsischen Tagesstätten der Eingliederungshilfe

Qualitätsprüfungen in niedersächsischen Tagesstätten der Eingliederungshilfe

Rechtliche Grundlagen, Prüfverfahren und strategische Handlungsoptionen

 Qualitätsprüfungen stellen Tagesstätten für Menschen mit Behinderung in Niedersachsen zunehmend vor erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Herausforderungen. Um diesen komplexen Anforderungen gerecht zu werden und einen praxisnahen Überblick zu erhalten, werden in der Veranstaltung zentrale Themen rund um die gesetzlichen sowie praktischen Aspekte von Qualitätsprüfungen umfassend beleuchtet.


Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen:

  • die gesetzlichen Grundlagen von Qualitätsprüfungen nach dem SGB IX und deren Anwendung auf Tagesstätten
  • die Ausgestaltung und Reichweite von Prüfinstrumenten im Niedersächsischen Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX
  • Besonderheiten der Qualitätsprüfung in Tagesstätten mit Bezug zur Regelleistungsvereinbarung für Leistungstyp 3.1.1.2
  • Voraussetzungen, Verfahren und Grenzen möglicher Vergütungskürzungen oder sonstiger Konsequenzen
  • Anforderungen an Dokumentation und Mitwirkungspflichten der Einrichtungen
  • Rechtsschutzmöglichkeiten und strategische Optionen im Umgang mit Qualitätsprüfungen

 
In der Veranstaltung werden praxisnahe Fallbeispiele diskutiert, um die spezifischen Prüfmechanismen des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie kennenzulernen und zu verstehen. Es wird darüber hinaus Raum für den gemeinsamen Austausch über aktuelle Entwicklungen und typische Problemstellungen geben. Explizit gewünscht ist auch ein Austausch zu Möglichkeiten, Qualitätsprüfungen im Sinne der Leistungsberechtigten und Leistungserbringer zu verbessern.

 Ziel der Veranstaltung ist es, den Teilnehmenden rechtliche Sicherheit zu vermitteln und praxisnahe Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Qualitätsprüfungs- und Vergütungskürzungsverfahren in Niedersachsen zu geben sowie einen Impuls für die weitere politische Arbeit des Verbands psychiatrischer Tagesstätten Niedersachsen im Bereich der Qualitätssicherung zu liefern.


Dozent: Johann van der Helm

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Herr van der Helm ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Recht der Eingliederungshilfe und berät in Norddeutschland Leistungserbringer der Behindertenhilfe, insbesondere Wohnheime, Werkstätten und weitere Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Ein besonderer Fokus seiner Tätigkeit liegt auf Qualitätsprüfungen sowie Vergütungskürzungsverfahren. Er begleitet Einrichtungen hierbei auf unterschiedlichen Ebenen – in Verhandlungen mit Leistungsträgern ebenso wie in Verfahren vor Schiedsstellen und Landessozialgerichten.




Qualitätsprüfungen in niedersächsischen Tagesstätten der Eingliederungshilfe

Dienstag, den 29. Sep. 2026

Ort:

Tagungsstätte Loccum

Münchehäger Straße 6

31547 Rehburg-Loccum

Zeit:

von 29. Sep. 2026 - 10:00 Uhr
bis 29. Sep. 2026 - 16:00 Uhr

Teilnehmerzahl:

max. 20 Personen

Anmeldung bis zum:

15.09.2026

Tagesordnung

10.00-16.00 Uhr incl. Pausenkaffee, Mittagessen und Kaffeetrinken.

Anmeldeformular

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Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular auf unserer Website. Ihre Anmeldung ist verbindlich.

Teilnahmebestätigung

Zum Abschluss der Veranstaltung wird eine Teilnahmebestätigung / ein Zertifikat ausgestellt.

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Wir bitten um Verständnis, dass wir uns auch kurzfristige Absagen von Fortbildungen vorbehalten müssen, z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl. Über Veränderungen werden Sie unverzüglich informiert.

Absage Ihrerseits

Ein Widerruf der Anmeldung Ihrerseits ist nur bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Bei später eingehendem Widerruf oder Nichtteilnahme stellen wir, wenn der Widerruf bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgt, 50 % des Veranstaltungsentgeltes in Rechnung. Erfolgt der Widerruf kürzer als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bzw. im Falle des Nichterscheinens (ohne Abmeldung) stellen wir 80 % des Veranstaltungsentgeltes in Rechnung. Bei Nichterscheinen ohne Abmeldung ist eine Erstattung des Teilnahmeentgeltes nicht möglich.